Aufnahmekriterien

Die Aufnahme von Sportlerinnen und Sportlern ist aus Vereinen oder regionalen Leistungszentren möglich, welche Mitglied von Swiss Olympic sind und eine Nachwuchsförderung gemäss den Nachwuchskonzepten der nationalen Verbände gewährleisten.

Die Sportschule Kriens richtet sich in erster Linie an Jugendliche der Sekundarstufe I im Kanton Luzern und der Zentralschweiz, die sich durch hohe sportliche Begabung und überdurchschnittliche Leistungen auszeichnen. In zweiter Linie nimmt sie auch Jugendliche mit hoher Begabung in künstlerischen Bereichen auf. 
Kandidatinnen und Kandidaten für die Sportschule Kriens müssen den sportlichen und den schulischen Anforderungen gerecht werden. Im Sport zeichnen sie sich aus durch eine hohe sportliche Begabung, Eigenmotivation und einen gesunden Leistungsgedanken. Für den schulischen Bereich ist in den Fächern Deutsch, Mathematik, Französisch und Englisch eine Einteilung ins Niveau A, B oder C (gemäss integriertem Sekundarschulmodell des Kt. Luzern) notwendig. Zudem sollten sowohl die Sozial- als auch die Selbstkompetenzen mindestens «erreicht» sein und es muss eine hohe Motivation für die schulische Ausbildung vorhanden sein.

Schulleiter und Sportkoordinatoren der Sportschule Kriens entscheiden darüber, ob die Anforderungen für Aufnahme und Verbleib in der Sportschule Kriens erfüllt sind. Im sportlichen Bereich geschieht dies in Rücksprache mit den Verantwortlichen der regionalen oder nationalen Verbände und dem Leiter Sportförderung des Kantons Luzern.

Anforderungen an die Jugendlichen

  • Sie erfüllen die schulischen Anforderungen der Sekundarschule des Kantons Luzern.
  • Sie können eine Empfehlung eines nationalen, regionalen oder kantonalen Sportverbandes nachweisen. Besitzerinnen und Besitzer der Swiss Olympic Talentcard werden in der Regel bei der Aufnahme bevorzugt.
  • Sie besuchen mindestens fünf geführte Trainingseinheiten pro Woche und wenden zehn Stunden und mehr für ihr wöchentliches Training auf. Mindestens drei der Trainingseinheiten müssen in der unterrichtsfreien Zeit am Vor- oder Nachmittag absolviert werden.
  • Sie zeichnen sich durch hohe Begabung und Motivation in der gewählten Sportart aus.
  • Sie setzen den Leistungsgedanken gleichermassen in der sportlichen wie in der schulischen Ausbildung um.
  • Sie zeichnen sich durch tadelloses Arbeits- und Sozialverhalten im Bewusstsein der Vorbildfunktion von Sportlerinnen und Sportlern an der Leistungsspitze aus. 

Anforderungen an Vereine und Verbände

  • Sie betreiben eine kompetente Nachwuchsförderung gemäss dem Nachwuchs-Förderkonzept des nationalen Verbandes und unterstützen sowohl die sportliche wie auch die schulische Ausbildung.
  • Sie sind für die sportliche Ausbildung der Jugendlichen verantwortlich.
  • Sie fördern gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten und den Lehrpersonen die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung der Jugendlichen.
  • Sie stellen eine Betreuungsperson, welche für die Kommunikation zwischen Jugendlichen, Erziehungsberechtigten, Sportverein und Schule verantwortlich ist.
  • Sie sind an den Informationsveranstaltungen der Schule vertreten.